Badeordnung - Naitschau

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Badeordnung

Freizeit

Haus- und Badeordnung des Freibades Langenwetzendorf

1. Allgemeines

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit und Ordnung sowie der Sauberkeit im Freibad. Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie sonstige Betriebsanweisungen des Aufsichtspersonales an.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
Das Rauchen ist nur auf der Liegewiese und Imbissbereich gestattet. Für Reste sind die dafür vorgesehenen Behältnisse zu benutzen.
Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Badebesuch ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Wünsche und Anregungen nimmt das Personal entgegen.
Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben und werden an der Kasse ausgelegt sowie bis Ende der Badesaison aufbewahrt.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

Die Öffnungszeiten sind von 10.00 bis 20.00 Uhr.
Das Personal kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
Aus eigenem unanfechtbaren Ermessen kann die Gemeinde die Schließung des Freibades bei schlechtem Wetter oder Umständen, welche die Sicherheit der Badegäste oder der Anlage beeinträchtigen, veranlassen.
Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet:

  •    Personen, die unter berauschenden Mitteln stehen

  •    Personen im angetrunkenen Zustand

  •    Personen mit Anstoß erregenden Krankheiten

Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Bad benutzen. Personen mit geistiger Behinderung oder Neigung zu Ohnmachtsanfällen benötigen eine Begleitperson. Dies ist beim Eintritt dem Personal zu melden.
Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittausweises sein. Bei Verlust wird keine Ersatz geleistet.

3. Haftung

Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Rutsche, des Sprungbrettes und die Spiele auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers (Gemeinde Langenwetzendorf), diese in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Erhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden konnten, haftet der Betreiber nicht.
Für mitgebrachte Sachen haftet der Betreiber nicht.
Bewegungsspiele und Sport, wie z. B. Hand- und Volleyball, sind nur auf der hinteren Wiese erlaubt.
In der Wasserrutsche ist nicht gestattet:

  •   mit dem Kopf nach vorne zu rutschen

  •   von unten oder seitlich in die Rutsche zu steigen

  •   sich in der Rutsche festzuhalten (Gefahr der Staubildung).

Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigenes Risiko! Die zulässigen Benutzungsarten bestimmen die Piktogramme am Zugang. Rutschen, insbesondere häufiges und unvorschriftsmäßiges Rutschen, kann zu einer Beschädigung der Badekleidung führen. Rutschen ist nicht zulässig für Gäste mit gesundheitlichen Schäden, z. B. Herz- und Kreislaufschwächen. Zum Rutschen bitte Brillen, Kontaktlinsen, Schmuck usw. ablegen.
Der Wasserbereich am Rutschende ist sofort nach Beendigung des Rutschvorganges zu verlassen.

4. Ausnahmen

Sonderveranstaltungen werden je nach Wetterlage bekannt gegeben. Bei Sonderveranstaltungen können von der Haus- und Badeordnung in Bezug auf Öffnungszeiten und Eintrittsgeld Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Änderung dieser Ordnung bedarf.

Langenwetzendorf, den 19. 05. 2009
Dittmann
Bürgermeister





14.04.2024
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